Informationen zur Antragstellung

Informationen zur Antragstellung

Die Margarete Schnellecke-Stiftung hat in ihrer Satzung festgelegt, dass grundsätzlich nur ihrer Satzung gemäße Anträge genehmigt werden.

  1. Örtlich begrenzt sich die Margarete Schnellecke-Stiftung mit ihren Hilfsmaßnahmen auf den Raum Wolfsburg und sieht sich als Ergänzung zu öffentlichen Aufgaben. Daneben müssen Anträge allgemein dem Zweck der Alten-, Kinder- oder Jugendhilfe dienen. 
    Erfüllt Ihr Anliegen diese Kriterien, so können Sie sich gern an uns wenden.

    Wir bitten Sie, uns einen kurzen Brief zu senden, der zur Einzel- oder Projektförderung folgende Angaben beinhalten muss:
    - Daten zum Antragsteller bzw. zum Geförderten: Name, Alter, Adresse, Telefonnummer
    - Ziel und Zweck der Förderung
    - Höhe der beantragten Förderung und Höhe der möglichen Eigenleistung; wurden ggf. weitere Förderanträge gestellt? Wenn ja, wo?

Bitte richten Sie keine Anträge per E-Mail an uns. Wir stehen Ihnen aber für Fragen telefonisch und per E-Mail gern zur Verfügung.