- Örtlich begrenzt sich die Margarete Schnellecke-Stiftung mit ihren Hilfsmaßnahmen auf den Raum Wolfsburg und sieht sich als Ergänzung zu öffentlichen Aufgaben. Daneben müssen Anträge allgemein dem Zweck der Alten-, Kinder- oder Jugendhilfe dienen.
Erfüllt Ihr Anliegen diese Kriterien, so können Sie sich gern an uns wenden.
Wir bitten Sie, uns einen kurzen Brief zu senden, der zur Einzel- oder Projektförderung folgende Angaben beinhalten muss:
- Daten zum Antragsteller bzw. zum Geförderten: Name, Alter, Adresse, Telefonnummer
- Ziel und Zweck der Förderung
- Höhe der beantragten Förderung und Höhe der möglichen Eigenleistung; wurden ggf. weitere Förderanträge gestellt? Wenn ja, wo?
Bitte richten Sie keine Anträge per E-Mail an uns. Wir stehen Ihnen aber für Fragen telefonisch und per E-Mail gern zur Verfügung.